Das Lebensmittelrecht erlaubt den Nahrungsmittelherstellern, den verpackten Produkten bestimmte Zusatzstoffe beizufügen, die unter Beachtung von Höchstmengen geeignet oder notwendig sind, um den Produkten bestimmte Eigenschaften zu geben. Hierzu gehören beispielsweise Farbstoffe, Füllstoffe, Konservierungsstoffe, künstliche Süßstoffe oder Vitamine. Diesen Zusatzstoffen sind gesetzlich bestimmte EG-Nummern (EU-Nummern; „edible“, engl.: für „essbar“) zugeordnet, die bei verpackten Lebensmitteln in der Zutatenliste auf der Verpackung angegeben werden müssen.
Silber hat die Nummer E174 und ist daher ausdrücklich als Nahrungszusatzstoff von der EU erlaubt.

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