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Premium-Partner-AGB

Vertragsgrundlage für das Premiumpartner-Programm Storecredit

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für das Affiliate-Partnerprogramm der Becker Marketing und Vertrieb

Stand: 30.06.2026

§ 1 Präambel

(1) Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Teilnahme am Affiliate-Partnerprogramm der

Becker Marketing und Vertrieb
Inhaber: Thomas Becker
Dresdener Straße 9a
01454 Wachau

(nachfolgend „KSK“, „Anbieter“ oder „wir“).


(2) Unternehmensgegenstand

KSK betreibt insbesondere den Online-Shop www.kolloidales-silber-kaufen.de und vertreibt Produkte der Marke Silverlin® sowie weitere Eigen- und Handelsmarken.


(3) Zweck des Partnerprogramms

Das Affiliate-Partnerprogramm dient der Vermittlung neuer Kunden und Bestellungen durch selbstständige Vertriebspartner.

Partner erhalten für erfolgreich vermittelte und provisionsfähige Verkäufe eine erfolgsabhängige Vergütung entsprechend dem jeweils geltenden Partnerprogramm.


(4) Zielgruppen

Das Partnerprogramm richtet sich insbesondere an

  • Webseitenbetreiber,
  • Blogger,
  • Influencer,
  • Content Creator,
  • Unternehmer,
  • Agenturen,
  • Online-Marketing-Dienstleister,
  • Ärzte,
  • Tierärzte,
  • Heilpraktiker,
  • Tierheilpraktiker,
  • Apotheken,
  • Fachhändler,
  • sonstige Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

(5) Vertragsgrundlage

Diese AGB regeln sämtliche Rechte und Pflichten zwischen KSK und den Teilnehmern des Affiliate-Partnerprogramms.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.


(6) Anerkennung

Mit der Registrierung erkennt der Partner diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.


§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser AGB gelten folgende Definitionen:

Affiliate-Partner

Jeder Unternehmer oder jede juristische Person, die erfolgreich am Affiliate-Programm registriert wurde.


Standard-Affiliate-Partner

Partner, deren Vergütung als Geldleistung erfolgt.


Premium-Content-Partner

Hierzu gehören insbesondere

  • Blogger,
  • Influencer,
  • YouTuber,
  • TikTok Creator,
  • Instagram Creator,
  • Pinterest Creator,
  • Streamer,
  • Podcaster,
  • Autoren,
  • Journalisten,
  • Newsletterbetreiber,
  • Betreiber eigener Communities.

Die Einstufung erfolgt ausschließlich durch KSK.


Premium-Fachpartner

Premium-Fachpartner sind insbesondere

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Tierärzte,
  • Heilpraktiker,
  • Tierheilpraktiker,
  • Physiotherapeuten,
  • Osteopathen,
  • Ergotherapeuten,
  • Logopäden,
  • Hebammen,
  • Apotheken,
  • Sanitätshäuser,
  • Tierkliniken,
  • Hundeschulen,
  • Hundetrainer,
  • Züchter,
  • Fachhändler,
  • medizinische Einrichtungen,
  • therapeutische Einrichtungen.

Die Aufnahme erfolgt ausschließlich nach Prüfung und Freigabe durch KSK.


Affiliate-Link

Ein individuell erzeugter Tracking-Link, der zur Zuordnung von Klicks, Verkäufen und Provisionen dient.


Tracking

Technisches Verfahren zur Erfassung und Zuordnung von Vermittlungen.


Provision

Die Vergütung für erfolgreich vermittelte und endgültig freigegebene Verkäufe.


Store-Credit

Ein Einkaufsguthaben, das ausschließlich im Online-Shop von KSK eingelöst werden kann.

Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.


Downline

Alle unmittelbar oder mittelbar vom Partner geworbenen Partner innerhalb des Downline-Programms.


Werbemittel

Hierunter fallen insbesondere

  • Logos,
  • Banner,
  • Produktbilder,
  • Produktdaten,
  • Videos,
  • Landingpages,
  • Gutscheincodes,
  • Affiliate-Links,
  • Werbetexte,
  • Grafiken.

Provisionsfähiger Verkauf

Ein provisionsfähiger Verkauf liegt ausschließlich dann vor, wenn

  • die Bestellung ordnungsgemäß erfasst wurde,
  • die Zahlung vollständig eingegangen ist,
  • kein Widerruf erfolgt,
  • keine Rücksendung erfolgt,
  • keine Rückerstattung erfolgt,
  • kein Missbrauch festgestellt wurde.

§ 3 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Teilnahme am Affiliate-Partnerprogramm der Becker Marketing und Vertrieb.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Partners finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen KSK und dem Partner gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

§ 4 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

(2) Der Partner versichert,

  • voll geschäftsfähig zu sein,
  • sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten,
  • ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
  • keine Rechte Dritter zu verletzen.

(3) KSK ist berechtigt, geeignete Nachweise anzufordern, insbesondere

  • Gewerbeanmeldung,
  • Handelsregisterauszug,
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  • Berufs- oder Kammernachweise,
  • Identitätsnachweise.

(4) Ein Anspruch auf Aufnahme in das Partnerprogramm besteht nicht.

(5) Über jede Bewerbung entscheidet KSK nach eigenem Ermessen.

§ 5 Registrierung und Vertragsschluss

(1) Die Registrierung erfolgt ausschließlich über das von KSK bereitgestellte Affiliate-Portal.

(2) Mit dem Absenden des Registrierungsformulars gibt der Bewerber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Affiliate-Vertrages ab.

(3) Der Vertrag kommt erst mit der Freischaltung des Partnerkontos oder durch ausdrückliche Annahme durch KSK zustande.

(4) Der Partner ist verpflichtet, sämtliche Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und diese während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.

(5) Mehrfachregistrierungen derselben natürlichen oder juristischen Person sind nur mit vorheriger Zustimmung von KSK zulässig.

(6) KSK ist berechtigt, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bei falschen Angaben das Partnerkonto zu sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

§ 6 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme des Partners am Affiliate-Partnerprogramm der Becker Marketing und Vertrieb (nachfolgend „KSK”).

Der Partner bewirbt die von KSK angebotenen Produkte und Dienstleistungen eigenverantwortlich über eigene Werbekanäle und erhält hierfür eine erfolgsabhängige Vergütung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


(2) Selbstständigkeit

Der Partner handelt ausschließlich

  • im eigenen Namen,
  • auf eigene Rechnung,
  • auf eigenes wirtschaftliches Risiko.

Durch diese Vereinbarung wird insbesondere kein

  • Arbeitsverhältnis,
  • Handelsvertreterverhältnis,
  • Franchiseverhältnis,
  • Gesellschaftsverhältnis,
  • Agenturverhältnis,
  • Joint Venture

begründet.


(3) Keine Vertretungsbefugnis

Der Partner ist nicht berechtigt,

  • Verträge im Namen von KSK abzuschließen,
  • rechtsverbindliche Erklärungen für KSK abzugeben,
  • Zusicherungen oder Garantien im Namen von KSK zu übernehmen,
  • Preise oder Lieferbedingungen eigenmächtig zu ändern,
  • Kundengelder entgegenzunehmen,
  • als Vertreter von KSK aufzutreten.

(4) Kein Gebietsschutz

Der Partner erhält keinen Anspruch auf

  • Gebietsschutz,
  • Kundenschutz,
  • Exklusivität,
  • Mindestumsätze,
  • Mindestprovisionen,
  • Mindestanzahl vermittelter Kunden.

KSK ist berechtigt, jederzeit weitere Partner aufzunehmen oder eigene Marketingmaßnahmen durchzuführen.


(5) Kein Anspruch auf Teilnahme

Auch nach Freischaltung besteht kein Anspruch auf den dauerhaften Fortbestand einzelner Programme, Aktionen oder Bonusmodelle.

§ 7 Leistungen von Becker Marketing und Vertrieb

(1) Partnerkonto

Nach erfolgreicher Freischaltung erhält der Partner Zugang zum Partner-Dashboard.

Über das Partner-Dashboard können insbesondere bereitgestellt werden:

  • persönlicher Affiliate-Link,
  • Gutscheincodes,
  • Werbebanner,
  • Logos,
  • Produktbilder,
  • Produktdaten,
  • Marketingmaterial,
  • Statistiken,
  • Provisionsübersichten,
  • Downline-Übersichten,
  • Abrechnungen,
  • Auszahlungsfunktionen.

(2) Dashboard-Funktionen

Das Partner-Dashboard ermöglicht dem Partner insbesondere,

  • seine Verkäufe einzusehen,
  • Provisionen nachzuverfolgen,
  • den Status einzelner Bestellungen einzusehen,
  • die aktuelle Partnerstufe abzurufen,
  • Downline-Provisionen einzusehen,
  • Werbemittel herunterzuladen,
  • Auszahlungen anzufordern,
  • Stammdaten zu ändern.

(3) Werbemittel

KSK stellt dem Partner geeignete Werbemittel zur Verfügung.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Banner,
  • Logos,
  • Produktbilder,
  • Produktvideos,
  • Produktbeschreibungen,
  • Landingpages,
  • Gutscheincodes,
  • Social-Media-Vorlagen,
  • Newsletter-Vorlagen.

Ein Anspruch auf bestimmte Werbemittel besteht nicht.


(4) Weiterentwicklung

KSK entwickelt das Partnerprogramm kontinuierlich weiter.

KSK ist berechtigt,

  • Werbemittel zu aktualisieren,
  • Trackingverfahren anzupassen,
  • neue Funktionen bereitzustellen,
  • Produkte aufzunehmen oder aus dem Sortiment zu entfernen,
  • Marketingaktionen durchzuführen.

(5) Verfügbarkeit

KSK bemüht sich um eine möglichst hohe technische Verfügbarkeit.

Eine jederzeit störungsfreie Verfügbarkeit des Partnerportals kann jedoch nicht gewährleistet werden.

Vorübergehende Einschränkungen aufgrund von

  • Wartungsarbeiten,
  • Softwareupdates,
  • Sicherheitsmaßnahmen,
  • technischen Störungen,
  • höherer Gewalt

begründen keinen Schadensersatzanspruch.


(6) Prüfungsrecht

KSK ist berechtigt,

  • Verkäufe,
  • Trackingdaten,
  • Partnerkonten,
  • Downline-Strukturen,
  • Auszahlungsanträge

automatisiert und bei Bedarf manuell zu prüfen.

§ 8 Rechte und Pflichten des Partners

(1) Gesetzeskonformes Verhalten

Der Partner verpflichtet sich,

  • sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten,
  • fairen Wettbewerb zu betreiben,
  • ausschließlich wahrheitsgemäße Aussagen zu veröffentlichen,
  • die Interessen von KSK zu wahren.

(2) Eigenverantwortung

Der Partner ist für sämtliche von ihm veröffentlichten Inhalte allein verantwortlich.

Dies gilt insbesondere für

  • Webseiten,
  • Blogs,
  • Social-Media-Kanäle,
  • Newsletter,
  • Videos,
  • Podcasts,
  • Anzeigen,
  • Printmedien.

(3) Aktualität

Der Partner verpflichtet sich,

veraltete

  • Preise,
  • Gutscheine,
  • Produktinformationen,
  • Lieferzeiten,
  • Werbeaussagen

unverzüglich zu aktualisieren oder zu entfernen.


(4) Kennzeichnung

Affiliate-Werbung ist eindeutig als Werbung oder Affiliate-Werbung zu kennzeichnen.

Der Partner ist für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Kennzeichnungs- und Informationspflichten selbst verantwortlich.


(5) Stammdaten

Änderungen insbesondere folgender Daten sind unverzüglich im Partnerkonto zu aktualisieren:

  • Name,
  • Anschrift,
  • Firma,
  • Rechtsform,
  • Telefonnummer,
  • E-Mail-Adresse,
  • Bankverbindung,
  • PayPal-Adresse,
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  • Steuernummer.

(6) Mitwirkungspflichten

Der Partner verpflichtet sich, KSK bei

  • Betrugsprüfungen,
  • Reklamationen,
  • Trackingproblemen,
  • Datenschutzanfragen,
  • behördlichen Anfragen

im erforderlichen Umfang zu unterstützen.

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§ 9 Werbe- und Markenrichtlinien

(1) Grundsatz

Der Partner verpflichtet sich, sämtliche Werbemaßnahmen professionell, transparent und markenkonform durchzuführen.


(2) Marke Silverlin®

Die Marke Silverlin® darf ausschließlich in der von KSK vorgegebenen Schreibweise verwendet werden.

Das Markenzeichen ® ist bei der ersten Nennung in jedem Werbemittel zu verwenden.


(3) Werbemittel

Es dürfen ausschließlich von KSK bereitgestellte oder ausdrücklich freigegebene

  • Logos,
  • Banner,
  • Produktbilder,
  • Produktvideos,
  • Produktdaten,
  • Werbetexte,
  • Grafiken

verwendet werden.


(4) Unzulässige Änderungen

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von KSK ist insbesondere untersagt,

  • Logos zu verändern,
  • Farben anzupassen,
  • Produktbilder zu bearbeiten,
  • Verpackungen zu verändern,
  • Markenhinweise zu entfernen,
  • Produktinformationen zu verfälschen,
  • Werbemittel mit Marken Dritter zu kombinieren.

(5) Domains

Nicht zulässig ist insbesondere die Registrierung oder Nutzung von Domains oder Subdomains,

  • die die Marke Silverlin® enthalten,
  • die mit Marken oder Domains von KSK verwechselt werden können,
  • die Tippfehler oder ähnliche Schreibweisen verwenden.

(6) Social Media

Nicht zulässig ist die Erstellung von Profilen oder Seiten, die den Eindruck eines offiziellen Unternehmensauftritts von KSK vermitteln.


(7) KI-generierte Inhalte

Die Verwendung künstlicher Intelligenz zur Erstellung von Texten, Bildern oder Videos ist zulässig, sofern

  • die Inhalte sachlich richtig sind,
  • keine Rechte Dritter verletzt werden,
  • keine irreführenden Aussagen enthalten sind,
  • sämtliche gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Der Partner bleibt für sämtliche veröffentlichten Inhalte allein verantwortlich.


§ 10 Gesundheitsbezogene Werbung

(1) Besondere Verantwortung

Da KSK Produkte im gesundheitsnahen Bereich vertreibt, gelten für sämtliche Werbemaßnahmen erhöhte Sorgfaltspflichten.


(2) Zulässige Aussagen

Es dürfen ausschließlich Aussagen verwendet werden,

  • die von KSK bereitgestellt wurden,
  • oder die von KSK ausdrücklich schriftlich freigegeben wurden.

(3) Unzulässige Aussagen

Insbesondere untersagt sind

  • Heilversprechen,
  • Aussagen über die Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten,
  • irreführende gesundheitsbezogene Werbung,
  • wissenschaftlich nicht belegte Aussagen,
  • erfundene Studien,
  • gefälschte Erfahrungsberichte,
  • vorgetäuschte Empfehlungen von Ärzten oder Therapeuten,
  • Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG), die Health-Claims-Verordnung oder sonstige einschlägige gesetzliche Vorschriften.

(4) Medizinische Beratung

Der Partner darf keine medizinische, therapeutische oder veterinärmedizinische Beratung im Namen von KSK durchführen oder den Eindruck erwecken, hierzu befugt zu sein.


(5) Haftung

Der Partner haftet für sämtliche von ihm veröffentlichten gesundheitsbezogenen Inhalte nach den gesetzlichen Vorschriften und stellt KSK im Rahmen der in diesen AGB geregelten Freistellung von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Partners beruhen.

§ 11 Suchmaschinenwerbung (SEA)

(1) Grundsatz

Die Nutzung von Suchmaschinenwerbung (Search Engine Advertising – SEA) ist zulässig, sofern sie diesen AGB, den geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie den Richtlinien der jeweiligen Suchmaschinenbetreiber entspricht.

Der Partner verpflichtet sich, die berechtigten Interessen von Becker Marketing und Vertrieb sowie der Marke Silverlin® jederzeit zu wahren.


(2) Marken-Keywords

Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von KSK ist es dem Partner untersagt,

  • die Marke Silverlin®,
  • Produktnamen von KSK,
  • Unternehmensbezeichnungen von KSK,
  • Domains von KSK,
  • verwechslungsfähige Schreibweisen,
  • Tippfehler-Domains (Typosquatting)

als

  • Keyword,
  • Anzeigenüberschrift,
  • Anzeigentext,
  • Display-URL,
  • Ziel-URL oder
  • sonstigen Bestandteil bezahlter Suchmaschinenwerbung

zu verwenden.


(3) Irreführende Werbung

Untersagt sind insbesondere Anzeigen, die den Eindruck erwecken,

  • offizieller Hersteller,
  • offizieller Online-Shop,
  • offizieller Vertriebspartner,
  • autorisierte Niederlassung,
  • offizieller Kundenservice

von KSK oder der Marke Silverlin® zu sein.


(4) Landingpages

Landingpages dürfen weder in Gestaltung noch Inhalt geeignet sein, mit den offiziellen Internetauftritten von KSK verwechselt zu werden.


(5) Rechtsfolgen

Verstöße gegen diesen Paragraphen können insbesondere zur

  • Sperrung des Partnerkontos,
  • Aberkennung offener Provisionen,
  • außerordentlichen Kündigung,
  • Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche

führen.

§ 12 Suchmaschinenoptimierung (SEO)

(1) Grundsatz

Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist zulässig, sofern sie nachhaltig, transparent und unter Beachtung der Richtlinien der Suchmaschinenbetreiber erfolgt.


(2) Unzulässige Maßnahmen

Untersagt sind insbesondere

  • Cloaking,
  • Hidden Text,
  • Hidden Links,
  • Doorway Pages,
  • Linkfarmen,
  • Private Blog Networks (PBN),
  • automatisierter Linkaufbau,
  • Keyword Stuffing,
  • Parasite SEO,
  • Duplicate Content zur Suchmaschinenmanipulation,
  • KI-generierte Massenseiten ohne eigenen redaktionellen Mehrwert,
  • sonstige Maßnahmen zur Manipulation von Suchmaschinen.

(3) Domains

Die Registrierung oder Nutzung von Domains oder Subdomains mit Bezug zu

  • Silverlin®,
  • Becker Marketing und Vertrieb,
  • kolloidales-silber-kaufen.de,
  • verwechslungsfähigen Bezeichnungen

bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von KSK.


(4) Eingriffsrecht

KSK kann verlangen, dass SEO-Maßnahmen eingestellt oder angepasst werden, wenn berechtigte Interessen von KSK beeinträchtigt werden oder Verstöße gegen diese AGB vorliegen.


§ 13 Social Media

(1) Nutzung

Affiliate-Links dürfen über eigene Social-Media-Kanäle veröffentlicht werden.


(2) Kennzeichnung

Werbliche Inhalte sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie den Richtlinien der jeweiligen Plattform eindeutig als Werbung oder Affiliate-Werbung zu kennzeichnen.


(3) Unzulässige Maßnahmen

Nicht zulässig sind insbesondere

  • gekaufte Follower,
  • gekaufte Likes,
  • gekaufte Kommentare,
  • automatisierte Bots,
  • Fakeprofile,
  • Spam,
  • automatisierte Direktnachrichten,
  • künstlich erzeugte Reichweiten,
  • irreführende Gewinnspiele,
  • gekaufte Bewertungen.

(4) Verantwortung

Der Partner trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche veröffentlichten Inhalte und deren Rechtmäßigkeit.

§ 14 Tracking

(1) Allgemeines

Die Zuordnung sämtlicher Vermittlungen erfolgt ausschließlich über das von KSK eingesetzte Tracking-System.

Ein Anspruch auf Provision besteht nur, wenn eine eindeutige technische Zuordnung möglich ist.


(2) Trackingverfahren

Zur Erfassung von Vermittlungen können insbesondere eingesetzt werden:

  • Affiliate-Links,
  • Cookies,
  • Gutscheincodes,
  • Server-to-Server-Tracking,
  • First-Party-Cookies,
  • weitere geeignete Trackingtechnologien.

KSK ist berechtigt, Trackingverfahren jederzeit weiterzuentwickeln oder durch gleichwertige Verfahren zu ersetzen.


(3) Cookie-Laufzeit

Sofern für einzelne Aktionen oder Programme nichts Abweichendes vereinbart wird, beträgt die Cookie-Laufzeit 30 Kalendertage.


(4) Zuordnungsprinzip

Die Zuordnung erfolgt grundsätzlich nach dem First-Cookie-Wins-Prinzip, soweit KSK keine andere Regelung bekannt gibt.


(5) Kein Provisionsanspruch

Ein Provisionsanspruch besteht insbesondere nicht bei

  • gelöschten oder deaktivierten Cookies,
  • Browser- oder Gerätewechsel,
  • Trackingblockern,
  • Adblockern,
  • technischen Störungen,
  • fehlender technischer Zuordnung,
  • höherer Gewalt.

(6) Missbrauch

Dem Partner ist insbesondere untersagt,

  • Cookie Stuffing,
  • Cookie Dropping,
  • Forced Clicks,
  • Click Spamming,
  • Bots,
  • künstlicher Traffic,
  • VPN-Manipulationen,
  • Browser- oder Geräte-Spoofing,
  • Mehrfachkonten,
  • Eigenmanipulationen,
  • sonstige Maßnahmen zur künstlichen Erhöhung von Provisionen.

(7) Prüfungsrecht

KSK ist berechtigt,

  • Verkäufe,
  • Trackingdaten,
  • Klickdaten,
  • Gutscheincodes,
  • Partnerkonten,
  • Downline-Strukturen

automatisiert und manuell auf Plausibilität und Missbrauch zu überprüfen.


(8) Verdachtsfälle

Besteht ein begründeter Verdacht auf Missbrauch, kann KSK

  • Provisionen vorläufig zurückhalten,
  • Auszahlungen aussetzen,
  • Affiliate-Links deaktivieren,
  • das Partnerkonto vorläufig sperren,
  • ergänzende Nachweise anfordern.

§ 15 Vergütungsmodelle

(1) Allgemeines

KSK bietet unterschiedliche Partnerprogramme mit verschiedenen Vergütungsmodellen an.

Die Zuordnung erfolgt ausschließlich durch KSK.

Ein Anspruch auf Aufnahme in ein bestimmtes Partnerprogramm besteht nicht.


(2) Partnerprogramme

Es werden derzeit folgende Programme angeboten:

Standard-Affiliate-Partner

Vergütung durch Geldzahlung.


Premium-Content-Partner

Vergütung durch Geldzahlung einschließlich Folgeprovisionen für einen Zeitraum von zwei Jahren.


Premium-Fachpartner

Vergütung ausschließlich durch Store-Credit (Einkaufsguthaben).


(3) Wechsel des Partnerprogramms

Ein Wechsel zwischen den Partnerprogrammen bedarf der vorherigen Zustimmung von KSK.


(4) Anpassung der Vergütung

KSK ist berechtigt, Partnerstufen, Bonusprogramme, Vergütungsmodelle und Store-Credit-Regelungen für zukünftige Vermittlungen anzupassen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht.

Bereits entstandene und endgültig freigegebene Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt.


(5) Maßgeblicher Vergütungssatz

Für die Berechnung der Vergütung gilt der Vergütungssatz, der zum Zeitpunkt des provisionsfähigen und endgültig freigegebenen Verkaufs für das jeweilige Partnerprogramm gültig ist.


(6) Kein Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch auf die Einführung neuer Partnerprogramme, Bonusprogramme oder Sonderaktionen besteht nicht.

§ 16 Standard-Affiliate-Partner

(1) Teilnehmerkreis

Das Standard-Affiliate-Programm richtet sich insbesondere an

  • Webseitenbetreiber,
  • Affiliate-Marketer,
  • Betreiber von Vergleichs- und Informationsportalen,
  • Online-Agenturen,
  • Unternehmer,
  • Shopbetreiber,
  • Publisher,
  • Online-Marketing-Dienstleister.

(2) Vergütung

Standard-Affiliate-Partner erhalten für erfolgreich vermittelte und endgültig freigegebene Verkäufe eine erfolgsabhängige Provision.

Es gelten folgende Partnerstufen:

PartnerstufeErfolgreich vermittelte VerkäufeProvision
Stufe 1ab 0 Verkäufen5,0 %
Stufe 2ab 10 Verkäufen7,5 %
Stufe 3ab 25 Verkäufen8,5 %
Stufe 4ab 50 Verkäufen10,0 %

Maßgeblich ist ausschließlich die Anzahl der endgültig freigegebenen und provisionsfähigen Verkäufe.


(3) Voraussetzungen für den Provisionsanspruch

Ein Anspruch auf Provision besteht ausschließlich, wenn

  • die Bestellung ordnungsgemäß über das Tracking-System erfasst wurde,
  • die Bestellung vollständig bezahlt wurde,
  • keine Stornierung erfolgt,
  • kein Widerruf erklärt wurde,
  • keine Rücksendung erfolgt,
  • kein Missbrauch festgestellt wurde,
  • sämtliche Voraussetzungen dieser AGB erfüllt sind.

(4) Eigenbestellungen

Eigenbestellungen sind grundsätzlich nicht provisionsfähig.

Dies gilt ebenfalls für Bestellungen

  • von Ehe- oder Lebenspartnern,
  • Familienangehörigen,
  • verbundenen Unternehmen,

wenn diese überwiegend dem Zweck dienen, Provisionen zu erzielen.

Über Ausnahmen entscheidet KSK nach billigem Ermessen.

§ 17 Premium-Content-Partner

(1) Teilnehmerkreis

Premium-Content-Partner sind insbesondere

  • Blogger,
  • Influencer,
  • YouTuber,
  • TikTok Creator,
  • Instagram Creator,
  • Pinterest Creator,
  • Streamer,
  • Podcaster,
  • Autoren,
  • Journalisten,
  • Betreiber eigener Communities,
  • Newsletterbetreiber.

Die Aufnahme erfolgt ausschließlich nach Freigabe durch KSK.


(2) Vergütung

Premium-Content-Partner erhalten folgende Provision:

PartnerstufeErfolgreich vermittelte VerkäufeProvision
Stufe 1ab 0 Verkäufen5 %
Stufe 2ab 10 Verkäufen10 %

(3) Folgeprovisionen

Premium-Content-Partner erhalten zusätzlich Folgeprovisionen auf sämtliche provisionsfähigen Folgekäufe eines von ihnen erstmals vermittelten Neukunden.

Der Anspruch besteht für zwei Jahre ab dem ersten erfolgreich abgeschlossenen Kauf.

Voraussetzungen sind:

  • eindeutige technische Zuordnung des Kunden,
  • aktives Partnerkonto,
  • kein Missbrauch,
  • Einhaltung dieser AGB.

Nach Ablauf der Zweijahresfrist endet der Anspruch auf Folgeprovisionen automatisch.


(4) Zusätzliche Leistungen

KSK kann Premium-Content-Partnern zusätzlich zur Verfügung stellen:

  • individuelle Rabattcodes,
  • exklusive Landingpages,
  • Produktmuster,
  • Marketingmaterial,
  • Vorabinformationen zu Produktneuheiten,
  • gemeinsame Werbeaktionen.

Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

§ 18 Premium-Fachpartner

(1) Teilnehmerkreis

Premium-Fachpartner sind insbesondere

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Tierärzte,
  • Heilpraktiker,
  • Tierheilpraktiker,
  • Physiotherapeuten,
  • Osteopathen,
  • Ergotherapeuten,
  • Logopäden,
  • Hebammen,
  • Apotheken,
  • Sanitätshäuser,
  • Tierkliniken,
  • Hundeschulen,
  • Hundetrainer,
  • Züchter,
  • Fachhändler,
  • medizinische und therapeutische Einrichtungen.

(2) Vergütung

Premium-Fachpartner erhalten ihre Vergütung ausschließlich in Form von Store-Credit.

Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Es gelten folgende Partnerstufen:

PartnerstufeErfolgreich vermittelte VerkäufeStore-Credit
Stufe 1ab 0 Verkäufen5,0 %
Stufe 2ab 10 Verkäufen7,5 %
Stufe 3ab 25 Verkäufen8,5 %
Stufe 4ab 50 Verkäufen10,0 %
Stufe 5ab 100 Verkäufen12,5 %

Maßgeblich ist ausschließlich die Anzahl der endgültig freigegebenen und provisionsfähigen Verkäufe.


(3) Verwendung des Store-Credits

Store-Credit kann ausschließlich für Einkäufe im Online-Shop von KSK verwendet werden.

Eine Barauszahlung, Verzinsung oder Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


(4) Zusätzliche Leistungen

Premium-Fachpartner können zusätzlich erhalten:

  • Marketingmaterial,
  • individuelle Gutscheincodes,
  • bevorzugten Support.

Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

§ 19 Downline-Programm

(1) Teilnahme

Sofern der Partner für das Downline-Programm freigeschaltet wurde, erhält er zusätzlich Downline-Provisionen.

Ein Anspruch auf Teilnahme am Downline-Programm besteht nicht.


(2) Vergütung

Derzeit gelten folgende Downline-Provisionen:

EbeneVergütung
1. Ebene20 %
2. Ebene5 %

Berechnungsgrundlage ist ausschließlich die endgültig freigegebene Provision des unmittelbar oder mittelbar geworbenen Partners.


(3) Voraussetzungen

Ein Anspruch besteht nur, solange

  • beide Partner aktiv am Partnerprogramm teilnehmen,
  • keine Sperrung vorliegt,
  • kein Missbrauch festgestellt wurde,
  • die zugrunde liegende Provision endgültig freigegeben wurde.

(4) Missbrauch

KSK ist berechtigt, Downline-Provisionen ganz oder teilweise abzulehnen oder zurückzufordern, wenn Partnerstrukturen ausschließlich zum Zwecke der Provisionsgenerierung aufgebaut oder missbräuchlich genutzt werden.

§ 20 Provisionen, Freigabe und Auszahlung

(1) Grundsatz

Provisionen werden ausschließlich für erfolgreich vermittelte, provisionsfähige und endgültig freigegebene Verkäufe gezahlt.

Ein Anspruch auf Auszahlung entsteht erst nach erfolgreicher Prüfung gemäß Absatz 3.


(2) Provisionsfähige Verkäufe

Auszahlungsfähig sind ausschließlich Verkäufe,

  • die vollständig bezahlt wurden,
  • ordnungsgemäß über das Tracking-System erfasst wurden,
  • nicht widerrufen wurden,
  • nicht retourniert wurden,
  • nicht storniert wurden,
  • und bei denen kein Missbrauch festgestellt wurde.

(3) Prüfung der Provisionen

Beantragte und automatisch vorgemerkte Provisionen werden automatisiert und bei Bedarf manuell geprüft.

Hierbei werden insbesondere berücksichtigt:

  • Zahlungseingänge,
  • Retouren,
  • Widerrufe,
  • Stornierungen,
  • Bestelländerungen,
  • Betrugs- und Missbrauchsprüfungen.

Erst nach erfolgreicher Prüfung gelten Provisionen als endgültig freigegeben.


(4) Automatische Auszahlung

Freigegebene Provisionen werden grundsätzlich jeweils zum 21. Kalendertag des Folgemonats automatisch ausgezahlt.

Durch diesen Abrechnungszeitraum können mögliche Retouren, Stornierungen oder Bestelländerungen des Vormonats bereits berücksichtigt werden.

Dadurch profitieren Partner von einer transparenten, nachvollziehbaren und fairen Abrechnung.


(5) Auszahlung auf Anforderung

Unabhängig vom automatischen Auszahlungslauf kann der Partner jederzeit über sein persönliches Partner-Dashboard die Auszahlung seines verfügbaren Guthabens beantragen.

Ein Anspruch auf sofortige Auszahlung besteht nicht.


(6) Flexible Auszahlungshöhe

Der Partner entscheidet selbst über die Höhe seiner Auszahlung.

Es kann jeder Betrag bis maximal zur Höhe des verfügbaren und endgültig freigegebenen Guthabens beantragt werden.


(7) Auszahlungsmethoden

Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem jeweiligen Partnerprogramm:

Standard-Affiliate-Partner

  • Banküberweisung
  • PayPal

Premium-Content-Partner

  • PayPal

Premium-Fachpartner

  • Store-Credit

(8) Partner-Dashboard

Über das persönliche Partner-Dashboard kann der Partner jederzeit insbesondere folgende Informationen einsehen:

  • vermittelte Verkäufe,
  • offene Provisionen,
  • freigegebene Provisionen,
  • geplante Auszahlungen,
  • bisherige Auszahlungen,
  • Partnerstufe,
  • Downline-Provisionen,
  • verfügbares Guthaben.

(9) Rückforderungen

Werden bereits vergütete Bestellungen nachträglich widerrufen, storniert oder retourniert oder stellt sich nachträglich heraus, dass die Auszahlung zu Unrecht erfolgt ist, ist KSK berechtigt, die entsprechende Provision mit zukünftigen Ansprüchen zu verrechnen oder zurückzufordern.


(10) Vorteile des Auszahlungsverfahrens

Das Auszahlungsverfahren bietet den Partnern insbesondere folgende Vorteile:

  • pünktliche monatliche Auszahlungen,
  • transparente und nachvollziehbare Abrechnung,
  • Berücksichtigung möglicher Retouren und Stornierungen vor der Auszahlung,
  • flexible Auszahlung über das Partner-Dashboard,
  • freie Wahl der Auszahlungshöhe,
  • vollständige Übersicht über alle Provisionen und Guthaben,
  • planbare und sichere Einnahmen,
  • weniger Verwaltungsaufwand durch automatisierte Prozesse.
  • § 21 Steuerliche Pflichten

    (1) Eigenverantwortung

    Der Partner ist für die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher steuerlicher Pflichten selbst verantwortlich.

    Dies gilt insbesondere für

    • Einkommensteuer,
    • Körperschaftsteuer,
    • Gewerbesteuer,
    • Umsatzsteuer,
    • sonstige steuerliche Verpflichtungen.

    (2) Rechnungsstellung

    Soweit gesetzlich erforderlich, hat der Partner KSK vor einer Auszahlung eine ordnungsgemäße Rechnung zu übermitteln.

    Die Rechnung muss sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben enthalten.


    (3) Änderungen

    Der Partner verpflichtet sich, Änderungen seiner steuerlichen Verhältnisse unverzüglich im Partnerkonto zu aktualisieren und KSK hierüber zu informieren.


    (4) Haftung

    Der Partner haftet für die Richtigkeit seiner steuerlichen Angaben.

    Entstehen KSK aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben Schäden oder Nachforderungen, haftet der Partner hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 22 Datenschutz

(1) Allgemeines

KSK verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie der Datenschutzerklärung von KSK.


(2) Verantwortlichkeit des Partners

Verarbeitet der Partner im Rahmen seiner Werbetätigkeit personenbezogene Daten, ist er hierfür datenschutzrechtlich selbst verantwortlich.

Dies gilt insbesondere für

  • Webseiten,
  • Landingpages,
  • Kontaktformulare,
  • Newsletter,
  • Gewinnspiele,
  • Social-Media-Kanäle,
  • Trackingdienste,
  • Analyseprogramme,
  • CRM-Systeme.

(3) Verpflichtungen

Der Partner verpflichtet sich insbesondere,

  • sämtliche Informationspflichten einzuhalten,
  • erforderliche Einwilligungen einzuholen,
  • personenbezogene Daten ausschließlich rechtmäßig zu verarbeiten,
  • geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu treffen.

(4) Datenschutzverstöße

Verstößt der Partner gegen datenschutzrechtliche Vorschriften und entstehen KSK hierdurch Schäden oder Ansprüche Dritter, haftet der Partner hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 23 Nutzungsrechte

(1) Eigentum

Sämtliche von KSK bereitgestellten Werbemittel bleiben ausschließlich Eigentum von KSK oder des jeweiligen Rechteinhabers.

Hierzu gehören insbesondere

  • Logos,
  • Banner,
  • Produktbilder,
  • Produktvideos,
  • Produktdaten,
  • Grafiken,
  • Landingpages,
  • Werbetexte,
  • Dokumentationen,
  • Schulungsunterlagen.

(2) Nutzungsrecht

KSK räumt dem Partner für die Dauer der Teilnahme am Partnerprogramm ein einfaches, widerrufliches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den bereitgestellten Werbemitteln ein.


(3) Umfang

Die Nutzung ist ausschließlich zur Bewerbung der Produkte und Dienstleistungen von KSK gestattet.


(4) Verbotene Nutzung

Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von KSK ist insbesondere untersagt,

  • Werbemittel zu verändern,
  • Produktbilder zu bearbeiten,
  • Logos zu verändern,
  • Markenhinweise zu entfernen,
  • Werbemittel an Dritte weiterzugeben,
  • Unterlizenzen zu vergeben,
  • die Werbemittel außerhalb des Partnerprogramms zu verwenden.

(5) Vertragsende

Mit Beendigung des Vertrages endet das Nutzungsrecht automatisch.

Der Partner verpflichtet sich, sämtliche Werbemittel unverzüglich von seinen Webseiten, Social-Media-Kanälen und sonstigen Werbeflächen zu entfernen.


§ 24 Vertraulichkeit

(1) Vertrauliche Informationen

Der Partner verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen geheim zu halten.


(2) Vertrauliche Informationen sind insbesondere

  • Umsätze,
  • Provisionen,
  • Partnerdaten,
  • Kundendaten,
  • Preisstrategien,
  • Marketingstrategien,
  • Produktentwicklungen,
  • technische Informationen,
  • Zugangsdaten,
  • Geschäftsgeheimnisse.

(3) Verwendung

Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages verwendet werden.


(4) Weitergabe

Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig,

  • mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von KSK,
  • oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

(5) Dauer

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.

§ 25 Haftung

(1) Haftung von Silverlin

KSK haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz,
  • bei grober Fahrlässigkeit,
  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • in allen gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Fällen.

(2) Leichte Fahrlässigkeit

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet KSK ausschließlich für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.


(3) Haftungsbeschränkung

Soweit gesetzlich zulässig, haftet KSK insbesondere nicht für

  • Umsatzausfälle,
  • entgangenen Gewinn,
  • Rankingverluste,
  • Trackingfehler,
  • Serverausfälle,
  • Browserprobleme,
  • Cookie-Löschungen,
  • Ausfälle externer Dienstleister,
  • höhere Gewalt.

(4) Keine Erfolgsgarantie

KSK übernimmt keine Garantie für

  • bestimmte Umsätze,
  • bestimmte Provisionen,
  • eine bestimmte Anzahl an Verkäufen,
  • bestimmte Rankings,
  • Reichweiten oder wirtschaftliche Erfolge.

§ 26 Freistellung

(1)

Der Partner stellt KSK von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung dieser AGB oder gesetzlicher Vorschriften durch den Partner entstehen.


(2)

Die Freistellung umfasst insbesondere

  • Schadensersatzansprüche,
  • Abmahnkosten,
  • Gerichts- und Anwaltskosten,
  • Kosten der Rechtsverteidigung,
  • behördliche Gebühren,
  • sonstige erforderliche Aufwendungen.

(3)

KSK wird den Partner über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben, soweit hierdurch die Rechtsverteidigung nicht beeinträchtigt wird.

§ 27 Vertragsstrafe

(1)

Verstößt der Partner schuldhaft gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB und setzt er den Verstoß trotz Abmahnung fort oder handelt es sich um einen besonders schwerwiegenden Verstoß, kann KSK eine angemessene Vertragsstrafe verlangen.


(2)

Die Höhe der Vertragsstrafe wird von KSK nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB festgesetzt.

Dem Partner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die festgesetzte Vertragsstrafe unangemessen hoch ist. Die Festsetzung ist gerichtlich überprüfbar.


(3)

Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, Schadensersatz oder außerordentliche Kündigung, bleiben hiervon unberührt.


(4)

Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch wegen desselben Verstoßes angerechnet.

§ 28 Vertragslaufzeit

(1) Vertragsbeginn

Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Partnerkontos durch Becker Marketing und Vertrieb.


(2) Vertragsdauer

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.


(3) Kosten

Die Teilnahme am Affiliate-Partnerprogramm ist grundsätzlich kostenfrei.

Ein Anspruch auf eine Mindestvertragslaufzeit, Mindestvergütung oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg besteht nicht.

§ 29 Kündigung

(1) Ordentliche Kündigung

Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis jederzeit in Textform kündigen.

Die Kündigung wird mit Zugang bei der jeweiligen Vertragspartei wirksam, sofern kein späterer Zeitpunkt angegeben wird.


(2) Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Partner

  • gegen gesetzliche Vorschriften verstößt,
  • gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt,
  • vorsätzlich falsche Angaben macht,
  • Tracking-Systeme manipuliert,
  • Spam versendet,
  • Markenrechte verletzt,
  • Datenschutzvorschriften verletzt,
  • Wettbewerbsverstöße begeht,
  • betrügerische Bestellungen erzeugt,
  • das Ansehen von Becker Marketing und Vertrieb oder der Marke Silverlin® erheblich beeinträchtigt.

(3) Offene Provisionen

Bereits entstandene und endgültig freigegebene Provisionsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.

Noch nicht freigegebene Provisionen können bis zum Abschluss der Prüfung zurückgehalten werden.

§ 30 Inaktivität des Partnerkontos

(1) Zweck

Das Affiliate-Partnerprogramm dient der aktiven Vermittlung neuer Kunden und einer langfristigen Zusammenarbeit.


(2) Inaktivität

Becker Marketing und Vertrieb ist berechtigt, ein Partnerkonto zu kündigen oder aus dem Affiliate-Programm zu entfernen, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwölf (12) aufeinanderfolgenden Monaten

  • weder durch den Partner selbst,
  • noch durch seine Downline,
  • noch durch von ihm vermittelte Kunden

ein provisionsfähiger Verkauf erzielt wurde.


(3) Vorankündigung

Vor einer Kündigung informiert Becker Marketing und Vertrieb den Partner mindestens 30 Kalendertage vorher in Textform.

Innerhalb dieser Frist kann der Partner

  • eine Stellungnahme abgeben oder
  • durch einen provisionsfähigen Verkauf die Inaktivität beenden.

(4) Folgen

Nach Ablauf der Frist ist Becker Marketing und Vertrieb berechtigt,

  • das Partnerkonto zu kündigen,
  • Affiliate-Links zu deaktivieren,
  • Downline-Strukturen aufzulösen,
  • zukünftige Provisionsansprüche entfallen zu lassen.

(5) Bereits entstandene Ansprüche

Bereits endgültig freigegebene Provisionen bleiben hiervon unberührt und werden gemäß § 20 ausgezahlt.


(6) Store-Credit

Bereits gutgeschriebener Store-Credit bleibt bis zur Beendigung des Vertrags nutzbar. Nach Vertragsende gelten die hierfür vorgesehenen Regelungen des Partnerprogramms. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 31 Sperrung des Partnerkontos

(1)

Becker Marketing und Vertrieb ist berechtigt, Partnerkonten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für

  • Betrug,
  • Trackingmanipulation,
  • Markenrechtsverletzungen,
  • Datenschutzverstöße,
  • Wettbewerbsverstöße,
  • Spam,
  • sonstige erhebliche Vertragsverletzungen

vorliegen.


(2)

Während der Sperrung kann Becker Marketing und Vertrieb insbesondere

  • Affiliate-Links deaktivieren,
  • Provisionen zurückhalten,
  • Auszahlungen aussetzen,
  • Werbemittel sperren,
  • Downline-Provisionen vorläufig aussetzen.

(3)

Dem Partner wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, soweit dadurch die Aufklärung des Sachverhalts nicht gefährdet wird.


(4)

Bestätigt sich der Verdacht nicht, wird das Partnerkonto unverzüglich wieder freigeschaltet.

§ 32 Folgen der Vertragsbeendigung

Mit Beendigung des Vertrages

  • endet das Recht zur Teilnahme am Affiliate-Partnerprogramm,
  • endet das Nutzungsrecht an sämtlichen Werbemitteln,
  • sind Affiliate-Links unverzüglich zu deaktivieren,
  • dürfen Gutscheincodes nicht weiter verwendet werden.

Der Partner verpflichtet sich, sämtliche

  • Logos,
  • Banner,
  • Produktbilder,
  • Produktvideos,
  • Landingpages,
  • Werbetexte,
  • Affiliate-Links,
  • Gutscheincodes

innerhalb von 14 Kalendertagen von allen Webseiten, Social-Media-Kanälen und sonstigen Werbeflächen zu entfernen.


Bereits entstandene und endgültig freigegebene Provisionsansprüche bleiben hiervon unberührt.


Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit nach § 24 besteht über die Vertragsbeendigung hinaus fort.

§ 33 Änderungen des Partnerprogramms

(1)

Becker Marketing und Vertrieb ist berechtigt, diese AGB, das Affiliate-Partnerprogramm sowie Vergütungsmodelle zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht.

Hierzu zählen insbesondere

  • Änderungen der Gesetzeslage,
  • Änderungen der Rechtsprechung,
  • technische Weiterentwicklungen,
  • Änderungen der Tracking-Technologie,
  • wirtschaftliche Entwicklungen,
  • Änderungen des Produktportfolios,
  • Missbrauchsprävention.

(2)

Änderungen werden dem Partner mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.


(3)

Widerspricht der Partner den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten diese als angenommen.

Auf diese Folge wird Becker Marketing und Vertrieb in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.


(4)

Widerspricht der Partner fristgerecht, kann Becker Marketing und Vertrieb den Vertrag ordentlich kündigen.

§ 34 Kommunikation

(1)

Vertragsrelevante Mitteilungen erfolgen grundsätzlich in Textform.

Hierzu zählen insbesondere

  • E-Mail,
  • Nachrichten im Partner-Dashboard,
  • elektronische Benachrichtigungen.

(2)

Der Partner verpflichtet sich, seine

  • Anschrift,
  • E-Mail-Adresse,
  • Telefonnummer,
  • Bankverbindung,
  • PayPal-Adresse,
  • steuerlichen Daten

stets aktuell zu halten.


(3)

Mitteilungen gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Partner hinterlegte E-Mail-Adresse versandt wurden und keine Unzustellbarkeitsmeldung eingeht.


§ 35 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


(2) Gerichtsstand

Ist der Partner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Becker Marketing und Vertrieb.


(3) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit rechtlich zulässig, werden die Vertragsparteien eine Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.


(4) Aufrechnung

Der Partner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von Becker Marketing und Vertrieb aufrechnen.


(5) Abtretung

Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag dürfen vom Partner nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Becker Marketing und Vertrieb an Dritte abgetreten werden, soweit gesetzlich zulässig.


(6) Textform

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

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