AGB Premium-Partnerprogramm Kurzfassung
Zusammenfassung der Premiumpartnerprogramm
Kurzfassung der Teilnahmebedingungen
Affiliate-Partnerprogramm der Becker Marketing und Vertrieb
Stand: 30.06.2026
Hinweis: Diese Kurzfassung dient ausschließlich der schnellen Übersicht über die wichtigsten Regelungen des Affiliate-Partnerprogramms. Sie stellt keine vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Affiliate-Partnerprogramms. Mit der Registrierung erkennt der Partner die vollständigen AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung an.
1. Teilnahme am Partnerprogramm
Die Teilnahme am Affiliate-Partnerprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Ein Anspruch auf Aufnahme in das Partnerprogramm besteht nicht. Über die Freischaltung entscheidet Becker Marketing und Vertrieb nach eigenem Ermessen.
2. Partnerprogramme
Es stehen derzeit drei Partnerprogramme zur Verfügung:
Standard-Affiliate-Partner
Vergütung als Geldprovision.
| Verkäufe | Provision |
|---|---|
| ab 0 | 5 % |
| ab 10 | 7,5 % |
| ab 25 | 8,5 % |
| ab 50 | 10 % |
Premium-Content-Partner
Geeignet für Blogger, Influencer, YouTuber, Autoren, Podcaster und weitere Content Creator.
| Verkäufe | Provision |
| ab 0 | 5 % |
| ab 10 | 10 % |
Zusätzlich erhalten Premium-Content-Partner Folgeprovisionen auf provisionsfähige Folgekäufe ihrer vermittelten Neukunden für 2 Jahre.
Premium-Fachpartner
Geeignet für Ärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Tierheilpraktiker, Apotheken, Fachhändler und weitere medizinische oder therapeutische Einrichtungen.
Die Vergütung erfolgt ausschließlich als Store-Credit.
| Verkäufe | Store-Credit |
| ab 0 | 5 % |
| ab 10 | 7,5 % |
| ab 25 | 8,5 % |
| ab 50 | 10 % |
| ab 100 | 12,5 % |
Eine Barauszahlung des Store-Credits ist ausgeschlossen.
3. Downline-Programm
Freigeschaltete Partner erhalten zusätzlich Downline-Provisionen.
| Ebene | Provision |
| 1. Ebene | 20 % |
| 2. Ebene | 5 % |
Freigeschaltete Partner erhalten zusätzlich Downline-Provisionen. Die Berechnungsgrundlage ist die Provision des Affiliates, der den Kunden direkt geworben hat.Ein Anspruch auf Teilnahme am Downline-Programm besteht nicht.
4. Wann entsteht ein Provisionsanspruch?
Provisionen werden ausschließlich für Verkäufe vergütet,
- die ordnungsgemäß über das Tracking-System erfasst wurden,
- vollständig bezahlt sind,
- nicht widerrufen oder storniert wurden,
- nicht retourniert wurden,
- und endgültig freigegeben wurden.
Eigenbestellungen oder missbräuchlich erzeugte Verkäufe sind grundsätzlich nicht provisionsfähig.
5. Auszahlung der Provisionen
Freigegebene Provisionen werden grundsätzlich automatisch zum 21. Kalendertag des Folgemonats ausgezahlt.
Alternativ kann der Partner jederzeit über sein persönliches Partner-Dashboard eine Auszahlung seines verfügbaren Guthabens beantragen.
Der Partner entscheidet selbst über die Höhe der Auszahlung bis zur Höhe des verfügbaren und freigegebenen Guthabens.
Die Auszahlung erfolgt je nach Partnerprogramm per
- Banküberweisung,
- PayPal oder
- Store-Credit.
6. Partner-Dashboard
Über das persönliche Dashboard können jederzeit eingesehen werden:
- vermittelte Verkäufe,
- offene und freigegebene Provisionen,
- Guthaben,
- Auszahlungen,
- Partnerstufe,
- Downline-Provisionen,
- Werbemittel.
7. Werberichtlinien
Der Partner verpflichtet sich insbesondere,
- ausschließlich wahrheitsgemäße Werbeaussagen zu verwenden,
- die Marke Silverlin® ordnungsgemäß zu verwenden,
- keine irreführende Werbung zu veröffentlichen,
- keine Heilversprechen oder unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen zu treffen,
- sämtliche gesetzlichen Kennzeichnungspflichten einzuhalten.
Spam, Tracking-Manipulationen, Fake-Bewertungen, Cookie-Stuffing und vergleichbare Maßnahmen sind unzulässig.
8. Partnerpflichten
Der Partner verpflichtet sich,
- seine Stammdaten aktuell zu halten,
- gesetzliche Vorschriften einzuhalten,
- Werbemittel ausschließlich entsprechend den Vorgaben zu verwenden,
- vertrauliche Informationen geheim zu halten,
- sämtliche steuerlichen Verpflichtungen selbst zu erfüllen.
9. Inaktivität
Erfolgt innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten weder durch den Partner noch durch seine Downline oder vermittelte Kunden ein provisionsfähiger Verkauf, kann Becker Marketing und Vertrieb das Partnerkonto nach vorheriger Information beenden.
Bereits freigegebene Provisionen bleiben hiervon unberührt.
10. Sperrung und Kündigung
Bei Verstößen gegen die AGB oder gesetzliche Vorschriften kann Becker Marketing und Vertrieb insbesondere
- Provisionen zurückhalten,
- das Partnerkonto sperren,
- den Vertrag außerordentlich kündigen,
- Schadensersatzansprüche geltend machen.
11. Datenschutz
Jeder Partner ist verpflichtet, die geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten und personenbezogene Daten ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang zu verarbeiten.
12. Schlussbestimmung
Diese Kurzfassung dient ausschließlich der Information und ersetzt nicht die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für sämtliche Rechte und Pflichten gelten ausschließlich die jeweils gültigen AGB des Affiliate-Partnerprogramms der Becker Marketing und Vertrieb.
Mit der Registrierung bestätigt der Partner, die vollständigen AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
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